Organisatorisches
Ärztlich angeordnete psychologische Psychotherapie wird über die obligatorische Grundversicherung finanziert, abzüglich der gesetzlichen Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt). Eine erste Anordnung ermöglicht 15 Sitzungen. Es kann eine zweite Anordnung für weitere 15 Sitzungen ausgestellt werden. Danach ist eine Beurteilung durch eine/n Facharzt/-Ärztin Psychiatrie und Psychotherapie erforderlich. Prüfen Sie, ob Sie die Begrenzung der Franchise auf das Minimum setzen möchten, wenn Sie eine längere Therapie benötigen.
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Für eine effiziente administrative Abwicklung bitten wir Sie, Ihre Krankenversicherungskarte beim ersten Besuch mitzubringen.
Direkte Anmeldung
Melden Sie sich direkt bei der gewünschten Therapeutin. Diese wird mit Ihnen die Passung und Kapazitäten klären und die nächsten Schritte einleiten.
Anmeldung durch Hausärztin/-Arzt
Sollten Sie eine Direktüberweisung durch Ihre/n Hausarzt/Hausärztin bevorzugen, benötigen wir einen Kurzbericht (PDF) sowie eine Anordnung (PDF).